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Regelbetreuung (über 10 Mitarbeiter)

Der Umfang der zu erbringenden Betreuung besteht in der Durchführung von Grundbetreuung und dem betriebsspezifischen Teil der Betreuung, beide bilden zusammen die Gesamtbetreuung.

 

Grundbetreuung

In der Grundbetreuung werden Einsatzzeiten für die Fachkraft für Arbeitssicherheit und den Betriebsarzt vorgegeben. Dabei ist jede Unternehmenssparte je nach Gefahrenpotential einer bestimmten Gefährdungsgruppe zugeordnet. Die Mitarbeiteranzahl bestimmt im Zusammenhang mit der Betreuungsgruppe die geforderte Mindesteinsatzzeit der Fachkraft für Arbeitssicherheit.

 

Aufgaben der Grundbetreuung:

  • Unterstützung bei der Erstellung / Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung

  • Unterstützung bei grundlegenden Maßnahmen der Arbeits-gestaltung

  • Unterstützung bei der Schaffung einer geeigneten Organisation und Integration in die Führungstätigkeit

  • Untersuchungen nach eingetretenen Ereignissen

  • Allgemeine Beratung von Arbeitgebern und Führungskräften, betrieblichen Interessenvetretungen sowie Beschäftigten

  • Erstellung von Dokumentationen, Erfüllung von Meldepflichten

  • Mitwirkung in betrieblichen Besprechungen

  • Selbstorganisation

 

Einsatzzeit:

  • 0,5 Stunden pro Beschäftigtem/Jahr für die Sicherheitsfachkraft (SiFa) und Betriebsarzt (BA) gemeinsam (Gefährdungsgruppe III)

  • 1,5 Stunden pro Beschäftigtem/Jahr für SiFa und BA gemeinsam (Gefährdungsgruppe II)

  • 2,5 Stunden pro Beschäftigtem/Jahr für SiFa und BA gemeinsam (Gefährdungsgruppe I)

Der Mindestanteil der SiFa beträgt 20 % der Einsatzzeit, mindestens aber 0,2 Stunden pro Beschäftigten im Jahr.

Bei der Aufteilung (Festlegung durch Unternehmer unter Einbeziehung Betriebsrat) sollten die spezifischen Kompetenzen (wer macht was?) beachtet werden.

 

Betriebsspezifische Betreuung

Der Umfang der zusätzlichen betriebsspezifischen Betreuungszeit wird entsprechend der abgestimmten Aufgaben jeweils im Unternehmen ermittelt. Dieser Einsatzzeitanteil kann nicht wegen fehlenden Bedarfs entfallen, er ist fester Bestandteil der Gesamtbetreuungsleistung.

 

Aufgaben der betriebsspezifischen Betreuung:

  • Unterstützung bei betriebsspezifischen Unfall- und Gesundheitsgefahren

  • Beratung bei betrieblichen Veränderungen in den Arbeitsbedingungen und in der Organisation

  • Unterstützung bei externen Entwicklungen mit spezifischem Einfluss auf die betriebliche Situation

  • Mitwirkung bei betrieblichen Aktionen, Programmen und Maßnahmen zur Gesundheitsförderung

 

Gerne unterbreite ich Ihnen ein passendes Angebot.


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