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Corona - Was tun bei Erkrankung im Beruf? Fehlende Schutzausrüstung?

Wird Covid-19 als Berufskrankheit anerkannt?

Dazu informiert die BGW mit Stand vom 3.4.2020 auf Ihrer Homepage:
Erkrankt eine versicherte Personen infolge einer nachweislich beruflich erworbenen Infektion mit dem Corona-Virus wird dies als Berufskrankheit anerkannt. Dazu müssen die rechtlichen Voraussetzungen im Einzelfall vorliegen.

 

Welche rechtlichen Voraussetzungen?

Für eine Anerkennung als eine Berufskrankheit (BK) kommt bei der COVID-19-Erkrankung allein die BK-Nr. 3101 der Anlage 1 zur Berufskrankheitenverordnung (BKV) in Betracht. COVID-19- Erkrankungen fallen nur dann unter die angebene BK-Nummer, wenn sie bei der Berufsgenossenschaft Versicherten auftreten, die aufgrund der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit in bestimmten Bereichen einer gegenüber der allgemeinen Bevölkerung wesentlich erhöhten Infektionsgefahr ausgesetzt sind, dies gilt z. B. im Gesundheitsdienst oder bei Tätigkeiten bei denen versicherte Personen der Infektionsgefahr in einem ähnlichen Maße besonders ausgesetzt waren.

 

Anzeige der Berufskrankheit?

Sofern der Verdacht besteht, dass eine Berufskrankheit vorliegt, ist eine BK-Anzeige durch den behandelnden Arzt oder Betriebsarzt und/oder den Arbeitgeber zu erstatten. Dafür ist eine positive Testung Grundlage und entsprechende Krankheitsanzeichen sowie die Vermutung eines Infektionsweges über die berufliche Tätigkeit. Ein D-Arzt muss nicht aufgesucht werden.

 

Übernimmt BGW Kosten für Testung?

Bei einem Verdacht auf eine BK-Nr. 3101 werden die Kosten für einen PCR-Test von dem zuständigen Unfallversicherungsträger übernommen. Die betroffene versicherte Person muss dabei Krankheitssymptome aufweisen, nachdem sie bei ihrer versicherten Tätigkeit direkten Kontakt mit einer Person hatte, die wahrscheinlich oder bestätigt mit COVID-19 infiziert war.


Direkter Kontakt liegt insbesondere vor bei:

  • pflegerischer Tätigkeit an der Indexperson

  • körperlicher Untersuchung der Indexperson

  • direktem Kontakt mit Atemwegssekret oder anderen Körperflüssigkeiten

 

Sollten nach einem direkten Kontakt Krankheitssymptome auftreten, übernimmt die Berufsgenossenschaft die Kosten für einen PCR-Test. Dieser ist dann auch zur Feststellung einer Berufskrankheit notwendig.

WICHTIG: Kosten für Screenings oder Testungen werden von der Berufsgenossenschaft nicht übernommen, die aus Gründen des Patienten– und Mitarbeiterschutzes oder der allgemeinen Gefahrenabwehr entstehen.
Beschäftigte in ärztlichen Praxen stehen im Rahmen ihrer Tätigkeit unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Hingegen unterliegen Praxisunternehmer*innen u diesem Schutz hingegen nur dann, wenn sie sich freiwillig in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert haben.

 

Versicherungsschutz bei fehlender Schutzkleidung

Aktuell (Stand:8.4.2020) kommt es immer wieder dazu, dass die Versorgung mit der notwendigen Ausstattung zum Schutz vor einer Infektion mit dem neuartigen Corona-Virus (zum Beispiel geeignete Atemschutzmasken) nicht immer sichergestellt werden kann. Sollte aus diesem Grund die notwendige Schutzausrüstung nicht vorhanden sein, schließt dies im Falle einer beruflich erworbenen Infektion den Schutz durch die gesetzliche Unfallversicherung nicht aus. Eine entsprechende Dokumentation ist hier empfehlenswert.

 

Krisen-Coaching per Video oder Telefon

Die BGW unterstützt in der aktuellen Situation wir Führungskräfte und Personen mit besonderer Verantwortung – schnell und unbürokratisch: mit bis zu fünf kostenfreien Coaching-Einheiten per Telefon oder Video (je 90 min).

Darauf geht das Coaching ein:

  • Wie schaffe ich es als Führungskraft in dieser Ausnahmesituation, meine Mitarbeitenden zu stützen, zu stärken und zu motivieren?

  • Wie gehe ich mit Ängsten um – mit eigenen und denen der anderen?

  • Wie gewinne ich Sicherheit in einer Zeit der Ungewissheit?

  • Wie bleibe ich gesund?

  • Wie gehe ich mit meiner Erschöpfung durch das Arbeiten im Grenzbereich um?

  • Wie halte ich mein Team arbeitsfähig?

  • Wie bleibe ich entscheidungs- und handlungsfähig?

    Anmeldung und weitere Informationen:

    https://www.bgw-online.de/DE/Arbeitssicherheit-Gesundheitsschutz/Psyche-und-Gesundheit/ Corona-Krisen-Coaching.html

 

BGW-Corona-Hotline (040) 202 07 - 18 80

erreichbar:

  • Montag - Donnerstag: 7.30 - 16 Uhr

  • Freitag: 7.30 - 14.30 Uhr

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Mi, 08. April 2020

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