Normänderung für Verbandkästen ab 01.11.2021
Die Normen DIN 13157 (kleiner Kasten) und DIN 13169 (großer Kasten) haben sich geändert, diese schreiben den erforderlichen Inhalt von betrieblichen Verbandkästen vor.
Es werden jetzt mehr Pflaster, Feuchttücher zur Reinigung unverletzter Haut und Gesichtsmasken nach DIN EN 14683 im Verbandkasten zu finden sein. Die Normänderung tritt bereits zum 01.11.2021 in Kraft, jedoch gibt es eine Übergangsfrist bis zum 30.04.2022. Ab dann müssen alle Betriebsverbandkästen auf den neuesten Stand gebracht worden sein.
Folgende Änderungen beinhaltet der ‚kleine Verbandkasten‘:
Die Anzahl an Fingerverbänden DIN 13019 und Fingerverbänden DIN 13019 – 12 x 2 cm sowie an Pflasterstrips – 1,9 x 7,2 cm erhöht sich um 2 Stück auf insgesamt 6 Stück. Die Anzahl der größeren Pflasterstrips – 2,5 x 7,2 cm erhöht sich um 4 Stück auf insgesamt 12, ebenso wie die Wundschnellverbände DIN 13019 – 10 x 6 cm. Neu hinzukommen 4 x Feuchttücher zur Reinigung unverletzter Haut (Mindestgröße 225 cm²) und 2 Gesichtsmasken mindestens Typ I, nach DIN EN 14683.
Folgende Änderungen beinhaltet der ‚große Verbandkasten‘:
Die Anzahl an Fingerverbänden DIN 13019 und Fingerverbänden DIN 13019 – 12 x 2 cm sowie an Pflasterstrips – 1,9 x 7,2cm erhöht sich um 4 Stück auf insgesamt 12 Stück. Die Anzahl der größeren Pflasterstrips – 2,5 x 7,2 cm erhöht sich um 8 Stück auf insgesamt 24, ebenso wie die Wundschnellverbände DIN 13019 – 10 x 6 cm. Neu hinzukommen 8 x Feuchttücher zur Reinigung unverletzter Haut (Mindestgröße 225 cm²) und 4 Gesichtsmasken mindestens Typ I, nach DIN EN 14683.
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